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---------------------------------------------------------------------------- [EDITOR'S NOTE: Stellungnahmen bzw. Reaktionen auf Mitteilungen, Anfragen o.ä. in H-Museum geben nicht die Meinung der Redaktion und einzelner Redaktionsmitglieder wieder. H-Museum behält sich vor, Stellungnahmen und Zuschriften gekürzt zu veröffentlichen.] ---------------------------------------------------------------------------- Lieber Klaus Graf, liebe Listenmitglieder/innen, die Diskussion über den Umgang mit Kulturgut im digitalen Zeitalter und die unterstützenswerte Forderung des Open Access ist mir zu wichtig, als dass man sie der sehr eigenwilligen Interpretation von Klaus Graf und seinem unverständlich scharfen Ton überlassen sollte. Ich möchte hiermit zur Sache zurückkehren und die Mail nutzen, den Standpunkt (I.) von prometheus (http://www.prometheus-bildarchiv.de) transparent zu machen, kurz auf die zusammenfassenden "Thesen" von Grafs Mail eingehen (II.), die m. E. genügt hätten, um eine sachliche Diskussion zu führen, und einen einfachen Vorschlag (III.) machen. I. Grundsätzliches zu prometheus: 1.) prometheus besitzt im eigentlichen Sinne kein Bild, sondern fungiert nur als eine Art Broker für existierende Bilddatenbanken und -archive. Das hat rechtliche Konsequenzen. Nicht wir behaupten Urheberrechte auf Bilder, sondern wir weisen auf mögliche Urheberrechte hin, die unsere assoziierten Partner im Bildnachweis angeben müssen. 2.) Vor drei Jahren sind wir mit dem Anspruch angetreten, dass es möglich sei, alle bestehenden - d.h. sowohl semantisch als auch syntaktisch heterogenen - Datenbanken unter einer Oberfläche zusammenführen. Ein solches System konnten wir realisieren. prometheus ersetzt keine Museumsdokumentation oder Forschungsdatenbank, sondern ermöglicht den leichten Zugang auf deren Inhalte. Sofern eine eigene Datenbank ins Netz gestellt wird, kann man über das jeweilige Bild aus prometheus heraus auf die Betreiberdatenbank gelangen. Damit stellen wir primär ein Werkzeug für Forschung und Lehre zur Verfügung, um leicht und zentral auf die gewünschten Bilder zugreifen zu können. 3.) Klaus Graf hat vor allem gemeinfreie Bilder im Blick. In den Datenbanken unserer assoziierten Partner sind nicht nur gemeinfreie, sondern auch geschützte Bilder, z.B. Grabungsbilder (Recht auf das Bild) oder Bilder der modernen Kunst (Recht auf das Objekt). Ein freier Zugang ist daher nicht so einfach möglich. 4.) Im Kontext der Anpassungen des Urheberrechts aufgrund der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 wurde schnell deutlich, dass die wenigsten Einrichtungen aus Kultur und Wissenschaft, sich der Auswirkungen der EU Richtlinie bewusst waren. Nur durch einen schriftlichen Kooperationsvertrag und klare Nutzungsbedingungen konnten wir das Vertrauen der assoziierten Partner gewinnen. Es ist zugegeben ein schmaler Grad zwischen wünschenswerter und einzufordernder Freiheit auf der einen Seite und dem bestehenden Recht auf der anderen Seite. 5.) Wir haben uns an der aktuellen rechtspolitischen Diskussion zur Novellierung des Urheberrechts mit Stellungnahmen an das Bundesministerium für Justiz sehr für den § 52a eingesetzt, der deutlicher als bisher die öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung (!!) ermöglicht und damit dem Bildarchiv prometheus eine rechtliche Grundlage gibt. Daher ist eine Beschränkung für das Bildarchiv auf Forschung und Lehre in unserem Fall vorerst geboten. 6.) Wir haben in dieser Auseinandersetzung gelernt, zwischen einer aktuellen rechtspolitischen und einer grundsätzlichen kulturpolitischen Diskussion zu unterscheiden, um schließlich einen wünschenswerten Umgang mit dem Kulturgut in eine angemessene Rechtssprache zu gießen. Leider wird die kulturpolitische Diskussion von den Museen, Archiven, Bibliotheken und Universitäten zu wenig geführt. Wir würden gerne unseren Teil zu einer solchen Diskussion beitragen, die besonders vor dem Hintergrund des 2. Korbs zur Novellierung des Urheberrechts notwendig ist. Hier könnten Wissenschaft und Archive gemeinsam für einen angemessenen Umgang mit dem kulturellen Erbe in Sinne des Open Access eintreten. II. zu Klaus Graf: [Graf:] "Museen (und andere Institutionen) sollten sich dem Gedanken des Open Access fuer Kulturgut oeffnen, also ihre Sammlungen kostenfrei und ohne "permission barriers" gemaess den OA-Deklarationen im Internet zugaenglich machen." Dies ist eine kulturpolitische Forderung, der ich vollständig zustimme. Wenn es ausschließlich solche Datenbanken gäbe, wäre eine Beschränkung auf Forschung und Lehre - wie bei prometheus - nicht nötig. Für gemeinfreies Kulturgut wie alte Handschriften und Quellen aus dem Forschungsfeld von Klaus Graf wird die Forderung heute schon beispielhaft umgesetzt, für viele Objekte der modernen Kunst gilt dies so einfach nicht. Hier wäre eine gemeinsame kulturpolitische Diskussion (vgl. 6.) geboten, die eine Zugänglichmachung unseres gemeinsamen kulturellen Erbes grundsätzlich diskutiert und klärt. Die Museen und Archive haben nicht nur den gesetzlichen Auftrag das Kulturgut zu bewahren, sondern es auch zu veröffentlichen. Im Zeitalter digitaler Objektdatenbanken sollte sich das nicht nur auf Katalogpublikationen beziehen, sondern auch auf Bilddatenbanken. Doch auch hier bedarf es kompetenter Information und einer kulturpolitischer Diskussion ohne erste Versuche und Aufrufe gleich scharf abzumahnen. ;-) [Graf:] "Das derzeitige Konzept des Prometheus-Bildarchivs ist nicht kompatibel mit den OA-Deklarationen, da das Bildarchiv keinen frei zugaenglichen Teil enthaelt und den Nutzern vertraglich Bedingungen aufzwingt, die deren Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz ungebuehrlich einengen." prometheus unterstützt die Open Access Idee und möchte die Museen und Archive geradezu auffordern, die eigenen Objekte auch im Internet frei zugänglich zu machen. Eine Anmeldung bei prometheus ist unabhängig vom OA aber notwendig: a.) weil wir nicht nur gemeinfreie Bilder zugänglich machen (vgl. 3.) und b.) weil man innerhalb von prometheus individuelle Arbeitsmappen anlegen und eigene Präsentationen für Vorträge erstellen kann. - Herr Graf, Sie hätten meinem Angebot folgen und mal einen kostenlosen Account beantragen sollen. ,-) Einen frei zugänglichen Teil für die gemeinfreien Bilder diskutieren wir seit Beginn des Projektes. Wir haben davon bisher abgesehen, a.) weil wir aber nicht nur ein Bildarchiv sein wollen, sondern auch internetspezifische Werkzeuge der Forschung und Lehre zur Verfügung stellen möchten, die eine Personalisierung voraussetzen und b.) weil ein freier Zugang nur auf gemeinfreie Bilder einige technische Anpassungen zur Folge hat, die wir zur Zeit nicht leisten können. Informatiker/innen bekommt man leider nicht 'open source'. ;-) [Graf:] "Die pauschale Kriminalisierung ungenehmigter Nutzung ist kein konstruktiver Beitrag zur OA-Debatte, sondern ein Kotau vor der Kommerzialisierungsindustrie und den Museen, die sich ihr angeschlossen haben. Ob tatsaechlich urheberrechtliche Rechtsansprueche auf Genehmigung bestehen, ist in sehr vielen Faellen hoechst umstritten. Wir wollten mit dem Hinweis, dass "nicht genehmigte kommerzielle Nutzung und Publikation" strafbar sei, niemanden pauschal kriminalisieren. Die Aussage kann sich selbstverständlich nur auf geschützte und nicht gemeinfreie Bilder beziehen. So ist es heute schon möglich, gemeinnützige Bilder aus prometheus frei zu verwenden. Ich stimme Ihnen zu, Herr Graf, dass es in vielen Fällen höchst umstritten ist, welche Bilder gemeinfrei sind. Als ein bundesweites - und mittlerweile auch international - agierendes Projekt kann es aber nicht die Aufgabe von prometheus sein zu entscheiden, welche Bilder gemeinfrei sind. Wir haben aber die Erfahrung gemacht, gerade weil wir kein weitreichendes Verwertungsrecht erlauben und statt dessen auf die Herkunft des Bildes verweisen, um die Verwertung selber zu klären, Fotografen, Museen und Archive gerne ihre Bilder der Forschung und Lehre zur Verfügung stellen. Zur Zeit gibt es leider nur zu wenige digitalen Bildarchive, bzw. sie sind gerade erst im Aufbau - daher unser Aufruf! [Graf:] "Historisches Kulturgut, das nicht mehr vom Urheberrecht geschuetzt wird, ist nach dem Willen des Gesetzgebers kulturelles Allgemeingut und soll von jedem als Teil einer reichen "Public domain" genutzt werden duerfen - fuer wissenschaftliche, private, gewerbliche Zwecke usw. Ich stimme Ihnen zu, aber sie können die Forderung nicht so einfach auf prometheus übertragen, weil wir, wie gesagt (vgl. 3.), auch geschützte Bilder haben! Allerdings würde ich einer generellen (!) gewerblichen Nutzung auch kritisch gegenüberstehen und Ihre Interpretation, dass dies auch noch eine Forderung des Open Access sei, nicht teilen. In Ihren Zitaten wird genau der kommerzielle Aspekt nicht erwähnt und in §52a UrhG sogar direkt ausgeschlossen. Aber auch Sie scheinen mit der Formulierung "verantwortungsbewusster Umgang" eine generelle gewerbliche Nutzung einschränken zu wollen. Diese Formulierung ist zwar in einer kulturpolitischen Diskussion sinnvoll, als Rechtsformulierung aber unsinnig, weil sie nicht zu definieren ist, solange es keinen gemeinsamen kulturpolitischen Konsens über den Umgang mit dem kulturellen Erbe gibt. Eine solche Diskussion wollen wir aber gerade fördern (vgl. 6.). Im Hinblick auf eine solche Diskussion hilft es aber wenig, allen Museen die Prinzipien der Kommerzialisierungsindustrie zu unterstellen, wenn sie aus Kostennot Wege suchen, über ihre Objekte Geld einzuwerben. M.E. ist den meisten Verantwortlichen - leider - gar nicht bewusst, welche Konsequenzen es hat, wenn sie die Verwertungsrechte ihrer Bilder an kommerzielle Agenturen abtreten. Schon die Nutzung der Bilder - ob digitale oder analog - in Forschung und Lehre würde dann Geld kosten. Dieser Kommerzialisierung des kulturellen Erbes für nicht-kommerzielle Zwecke wie z.B. Forschung und Lehre müssen die Universitäten mit den Museen und Archiven gemeinsam entgegentreten. [Graf:] Waehrend OA fuer Texte keine Auslegungsprobleme hinsichtlich der Art der Praesentation aufwirft, ist bei Kulturgut darauf zu insistieren, dass OA, der sich nur auf Thumbnails oder niedrigaufloesende Reproduktionen beschraenkt und alle hochwertigen Wiedergaben in den kostenpflichtigen Bereich verlagert, in Wirklichkeit kein OA ist. Da kann ich Ihnen nur zustimmen, und daher fordern wir auch an keiner Stelle eine Kostenpflicht für hochauflösende Bilder. Was hilft mir ein Thumbnail, wenn ich Details eines Gemäldes z.B. im Lehrbetrieb zeigen oder Rasuren in einer Handschrift zur Forschung erkennen will. Nichts, der offene Zugang (OA) nur auf "Thumbnails oder niedrigaufloesende Reproduktionen" ist Unsinn. Daher halten die Datenbanken in prometheus unterschiedliche Größen vor, von denen viele reproduktionsfähig sind. Bislang ist es aber sinnvoll 200MB Dateien durch das Netz zu jagen, die können dann direkt beim Datenbankbetreiber eingefordert werden, sofern es sie überhaupt gibt! III. Vorschlag: Ich schlage Ihnen, Herr Graf, und allen Interessierten daher vor, einen kostenlosen Account bei prometheus zu beantragen und sich selbst ein Bild von prometheus zu machen (http://prometheus.khi.uni-koeln.de/Prometheus1/info/nutzbed.html) An die Museen, Archive und Bibliotheken können wir nur den Appell richten, zum einen ihre Objekte der Forschung und Lehre zur Verfügung zu stellen und zum anderen eine kulturpolitische Diskussion voranzutreiben, wie man den freien Zugang auf alle Objekte des kulturellen Erbes ermöglicht und wo die Grenzen der Kommerzialisierung sowohl für die Institutionen und für die Nutzer sind. prometheus steht für eine solche Diskussion jederzeit zur Verfügung! Holger Simon (Projektleiter von prometheus) ******************************************************** Dr. Holger Simon Kunsthistorisches Institut der Universität zu Köln An St. Laurentius 8 D-50923 Köln Tel. 0221-470 3509 Sekr. -470 2362 Fax. 0221-470 5044 http://www.h-simon.info http://www.prometheus-bildarchiv.de --- H-MUSEUM H-Net Network for Museums and Museum Studies E -Mail: h-museum@h-net.msu.edu WWW: http://www.h-museum.net
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